Was darfst du fahren?
Mit der Klasse B197 legst du die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ab und darfst danach trotzdem Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren. Du bekommst also den vollwertigen B-Führerschein ohne Automatikbeschränkung (anders als bei Schlüsselzahl 78). Das ist ideal, wenn du entspannt auf Automatik lernen, später aber flexibel bleiben willst.
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre, beim Begleiteten Fahren 17 Jahre. Sehtest, Passbild und Erste-Hilfe-Kurs gehören dazu. Für B197 sind zusätzlich mindestens 10 Fahrstunden im Schaltwagen und eine rund 15-minütige Prüfung durch deinen Fahrlehrer nötig.
Ablauf
Du lernst den Großteil der Ausbildung im Automatikfahrzeug, was die ersten Fahrstunden deutlich entspannter macht. Die Schalt-Kompetenz erwirbst du in einem kompakten Block. Nach bestandener fahrlehrer-interner Prüfung steht dem flexiblen Fahren nichts im Weg.
Besonderheiten
B197 ist in Lübeck längst der moderne Standard für viele Fahrschüler. Im Ausbildungszentrum Lübeck beraten wir dich, ob B197 oder die klassische Schaltausbildung besser zu dir passt.
Voraussetzungen für Klasse B197
Mindestalter 18 Jahre (17 beim Begleiteten Fahren)