b196 125er fahren mit dem B-Schein

Klasse B196 in Lübeck

Mit Klasse B 125-ccm-Motorräder fahren, ohne zusätzliche Prüfung.

Mindestalter
25
Jahre, mind. 5 Jahre Klasse B

Was darfst du fahren? Mit der Erweiterung B196 darfst du in Lübeck Motorräder bis 125 ccm und maximal 11 kW (Klasse A1) fahren, und das mit deinem bestehenden B-Führerschein, ohne eine zusätzliche praktische oder theoretische Prüfung. Die Schlüsselzahl 196 gilt allerdings nur in Deutschland.

Voraussetzungen Du musst mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B sein. Eine separate Prüfung ist nicht nötig.

Ablauf Die Schulung umfasst eine festgelegte Anzahl an Theorie- und Praxiseinheiten auf dem Motorrad. Nach Abschluss der Ausbildung wird die Schlüsselzahl 196 eingetragen. So steigst du unkompliziert auf zwei Räder um, ideal für den Weg zur Arbeit oder die Freizeit.

Besonderheiten B196 ist die günstige und schnelle Brücke zum Roller- und Leichtkraftrad-Fahren. Im Ausbildungszentrum Lübeck beraten wir dich, ob B196 reicht oder ob sich gleich der volle A1-Führerschein lohnt.

Voraussetzungen für Klasse B196

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